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Wehrrechtsänderungsgesetz 2010

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Das Wehrrechtsänderungsgesetz welches ab diesem Jahr am 1. Dezember 2010 in Kraft tritt bringt weitreichende Änderungen mit.

Nicht nur im Zivildienst und im Wehrdienst für die Bundeswehr, bei welchen die Verpflichtungszeit auf 6 Monate verkürzt wird, sondern auch für die Freigestellten Helfer in den Katastrophenschutzorganisationen wie der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk.

Hier gilt ab Dezember nur noch eine Verpflichtungszeit von vier Jahren. Diese kann auch für bisherige Freistellungen auf Antrag gewährt werden, wenn man ab dem 30. November oder später die dann geltenden vier Jahre bereits erfüllt hat.

Ich bin allerdings der Meinung bzw. hoffe dass man als Freigestellter nicht von der Verkürzung seiner auch ehrenamtlichen Tätigkeit gebrauch macht, sondern grundsätzlich auch nach der Freistellung in der entsprechenden Organisation tätig bleibt.

Schließlich hat nicht nur die Feuerwehr seit Jahren mit Nachwuchssorgen zu kämpfen und eigentlich sollte man, wenn man sich für eine aktive Teilnahme in einer Hilfsorganisation entscheidet, dies auch mit dem entsprechenden Engagement tun ohne zwischen Freistellung oder nicht zu unterscheiden.

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